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Krankenfahrten: Einigung mit der AOK Nordost erzielt

Die Brandenburger Arbeitsgemeinschaft Fahrdienste (BAGF) und die AOK Nordost haben sich auf eine Vergütungsregelung für Krankenfahrten ab dem 01.01.2026 geeinigt. Für die Fahrdienste des DRK bedeutet dies: Transportscheine von AOK‑Versicherten können ab sofort wieder regulär angenommen werden, und die Beförderung erfolgt wieder ohne Einschränkungen in gewohnter Qualität. Damit kann auch unser DRK‑Fahrdienst die Krankenbeförderung für AOK‑Versicherte wieder vollständig gewährleisten und die verlässliche Versorgung aller Patientinnen und Patienten in Brandenburg ist sichergestellt. 

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